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Nothelferinstruktor:in

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Fahrlehrer:in Kat. B

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Autofahren mit 17 Jahren

Seit dem 01.01.2021 dürfen sich bereits 17-Jährige hinters Steuer setzten, selbstverständlich mit einer zugelassenen Begleitperson.

Bevor die praktische Prüfung absolviert werden darf, muss zwingend eine 12-monatige Lernphase absolviert werden.

Die Idee dabei ist, mehr Praxiserfahrung für Lernfahrende zu sammeln, bevor die Fahrprüfung abgelegt wird. Dies gilt für alle Lernfahrende unter 20 Jahren.

Wir empfehlen, zu Beginn der Praxisphase, bei uns eine professionelle Grundausbildung zu absolvieren, um das Gelernte in der Praxis umsetzen zu können.

 

Die Übergangsregeln auf einen Blick:

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Wettbewerb für alle FahrschülerInnen und NeulenkerInnen

Wettbewerb

 

Liebe FahrschülerInnen und liebe Fahrschüler

fahrlehrer.ch verlost tolle Preise:

 

Deine Chance auf einen Fahrschulgutschein im Wert von 2000.- oder ein top Roller-Model im Wert zwischen Fr. 2990.– und Fr. 5760.–.

 

fahrstiL drückt allen Teilnehmenden die Daumen.

 

Mit folgendem Link gehts zum Gewinnspiel:


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Nothelferinstruktor:in

Zur Ergänzung unseres Teams in der Region Zug suchen wir nach Vereinbarung:

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Unsere sehr moderne und angesehene Fahrschule fahrstiL Verkehrsschule GmbH befindet sich mitten in der Stadt Zug.


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Autofahren mit 17 Jahren

Seit dem 01.01.2021 dürfen sich bereits 17-Jährige hinters Steuer setzten, selbstverständlich mit einer zugelassenen Begleitperson.

Bevor die praktische Prüfung absolviert werden darf, muss zwingend eine 12-monatige Lernphase absolviert werden.

Die Idee dabei ist, mehr Praxiserfahrung für Lernfahrende zu sammeln, bevor die Fahrprüfung abgelegt wird. Dies gilt für alle Lernfahrende unter 20 Jahren.

Wir empfehlen, zu Beginn der Praxisphase, bei uns eine professionelle Grundausbildung zu absolvieren, um das Gelernte in der Praxis umsetzen zu können.

 

Die Übergangsregeln auf einen Blick:

Jahrgang 2002

- Fahren ab 17 Jahren nicht möglich.
- Lernfahrausweis mit 18 Jahren beantragen.
- Ist der Lernfahrausweis vor dem 01.01.2021 beantragt worden, keine 12-monatige Lernphase.


Jahrgang 2003

- Fahren ab 17 Jahren möglich
- Können ab dem 01.01.2021 den Lernfahrausweis erwerben.
- Wird der Lernfahrausweis vor dem 01.01.2022 beantragt, keine 12-monatige Lernphase.


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Wettbewerb für alle FahrschülerInnen und NeulenkerInnen

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Liebe FahrschülerInnen und liebe Fahrschüler

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Autofahren mit 17 Jahren

Seit dem 01.01.2021 dürfen sich bereits 17-Jährige hinters Steuer setzten, selbstverständlich mit einer zugelassenen Begleitperson.

Bevor die praktische Prüfung absolviert werden darf, muss zwingend eine 12-monatige Lernphase absolviert werden.

Die Idee dabei ist, mehr Praxiserfahrung für Lernfahrende zu sammeln, bevor die Fahrprüfung abgelegt wird. Dies gilt für alle Lernfahrende unter 20 Jahren.

Wir empfehlen, zu Beginn der Praxisphase, bei uns eine professionelle Grundausbildung zu absolvieren, um das Gelernte in der Praxis umsetzen zu können.

 

Die Übergangsregeln auf einen Blick:

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Wettbewerb für alle FahrschülerInnen und NeulenkerInnen

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Liebe FahrschülerInnen und liebe Fahrschüler

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Deine Chance auf einen Fahrschulgutschein im Wert von 2000.- oder ein top Roller-Model im Wert zwischen Fr. 2990.– und Fr. 5760.–.

 

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Lernfahrten während der aussergewöhnlichen Covid-19-Situation

 

Liebe FahrschülerInnen

Vielleicht haben einige etwas mehr Freizeit und möchten diese nutzten, um das bereits Gelernte im Strassenverkehr weiter up-to-date zu halten. Gerne möchten wir euch eine wichtige Mitteilung unterbreiten:

Bitte beachtet, dass Lernfahrten auf Grund der aktuellen Corona-Situation ausschliesslich erlaubt sind, wenn die beiden Personen (Lernfahrer und Beifahrer) im selben Haushalt wohnen.

Ansonsten warten keine Busse sondern eine Anzeige auf euch.

Weitere Infos findet ihr auf www.astra.admin.ch

 

Bei Fragen sind wir selbstverständlich für euch da.

Bleibt gesund und bis bald

Euer fahrstiL-Team