Autofahren mit 17 Jahren

Seit dem 01.01.2021 dürfen sich bereits 17-Jährige hinters Steuer setzten, selbstverständlich mit einer zugelassenen Begleitperson.

Bevor die praktische Prüfung absolviert werden darf, muss zwingend eine 12-monatige Lernphase absolviert werden.

Die Idee dabei ist, mehr Praxiserfahrung für Lernfahrende zu sammeln, bevor die Fahrprüfung abgelegt wird. Dies gilt für alle Lernfahrende unter 20 Jahren.

Wir empfehlen, zu Beginn der Praxisphase, bei uns eine professionelle Grundausbildung zu absolvieren, um das Gelernte in der Praxis umsetzen zu können.

 

Die Übergangsregeln auf einen Blick:

Jahrgang 2002

- Fahren ab 17 Jahren nicht möglich.
- Lernfahrausweis mit 18 Jahren beantragen.
- Ist der Lernfahrausweis vor dem 01.01.2021 beantragt worden, keine 12-monatige Lernphase.


Jahrgang 2003

- Fahren ab 17 Jahren möglich
- Können ab dem 01.01.2021 den Lernfahrausweis erwerben.
- Wird der Lernfahrausweis vor dem 01.01.2022 beantragt, keine 12-monatige Lernphase.


Jahrgang 2004

- Fahren ab 17 Jahren möglich
- Absolvieren die obligatorische 12-monatige Lernphase.